Satzungsanhang

direkt zu:   §2     §6     §7     §8     §12

Aufgaben des Sportkreises

§ 2 der Satzung des Sportkreis Ostalb

 

Aufgaben

Der Sportkreis ist gemäß § 22 der Satzung des WLSB dessen Kreissportbund und damit dessen selbständige Untergliederung (Zweigverein).
Als regionale Gliederung des WLSB erfüllt der Sportkreis die Aufgaben des WLSB im Vereinsgebiet, soweit diese in die regionale Kompetenz fallen. Dazu gehören insbesondere

a) Behandlung sport- und gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen;
b) Kontakte zu Sportorganisationen, parlamentarischen, staatlichen und kommunalen Stellen, Vertretung bei Behörden und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen;
c) Medienpolitik, Öffentlichkeitsarbeit;
d) Förderung und Pflege der Jugendarbeit;
e) Betreuung und Verwaltung des Vermögens und etwaiger Beteiligungen;
f) Unterstützung der Mitgliedsorganisationen in überfachlichen Aufgaben der Sportfachverbände;
g) Unterstützung von Maßnahmen für die Talentsuche/Talentförderung in Abstimmung mit den Sportfachverbänden;
h) Förderung des Freizeitsports und des Sports für Ältere im Zusammenwirken mit den Mitgliedsorganisationen;
i) Maßnahmen zur Umsetzung und Fortschreibung des Frauenförderplans;
j) Integration ausländischer Mitbürger/-innen;
k) Durchführung dezentraler Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung staatlich anerkannter lizenzierter Übungsleiter/-innen und von Führungskräften des Sports im überfachlichen Bereich;
l) Beratung beim Bau und der Einrichtung von Sportstätten und bei der Anschaffung von Sportgeräten;
m) Durchführung der Ausschreibung „Deutsches Sportabzeichen“ und Verleihung desselben;
n) Förderung der Zusammenarbeit von Verein und Schule;
o) Ehrung von Frauen und Männern, die sich um den Sport hervorragend verdient gemacht haben;
p) sportärztliche Beratung für die Mitglieder.

Der Sportkreis fördert und unterstützt seine Mitgliedsvereine und die ihm angehörenden Mitgliedsverbände oder Untergliederungen von Mitgliedsverbänden in allen überfachlichen Fragen. Die sportfachlichen Aufgaben werden ausschließlich durch die jeweiligen Sportfachverbände oder deren regionale Untergliederungen erfüllt.

§ 6 der Satzung des Sportkreises Ostalb

  nach oben
Mitgliederversammlung (Sportkreistag) 

Ziffer 2

Aufgaben des Sportkreistages sind insbesondere

•  Entgegennahmen der Berichte
•  Entgegennahmen und Genehmigung des Berichts der Kassenprüfer
•  Entlastung des Vorstandes
•  Wahlen oder Bestätigungen
•  Beschlussfassung über Satzungsänderungen
•  Beschlussfassung über Anträge
•  Ehrungen.

§ 7

  nach oben

Sportkreisausschuss

Auszug




Ihm obliegen die Entscheidungen, für die weder der Sportkreistag, noch der Vorstand zuständig sind…
Der Sportkreisausschuss kann dem Vorstand oder einzelnen Sportkreisausschussmitgliedern die Durchführung bestimmter Aufgaben übertragen oder zur Erledigung einzelner Aufgaben Kommissionen bilden…

§8
  nach oben

Sportkreisvorstand

Auszug

Der Sportkreisvorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Sportkreises.

§ 12

  nach oben

Finanzen (komplett)

Der Sportkreis erhebt keine Mitgliedsbeiträge oder Umlagen. Als Mittel für die Durchführung der Aufgaben stehen zur Verfügung

•  Verwaltungskostenzuschüsse des WLSB
•  Sportfördermittel u.a. der Land- bzw. Stadtkreise
•  Spenden und sonstige Zuwendungen und Zuschüsse

Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung erfolgt unter der Verantwortung des Finanzreferenten/Finanzreferentin durch die Geschäftsstelle des Sportkreises. Sie unterliegt der Prüfung durch Kassenprüfer, die vom Sportkreistag zu wählen sind.

Aufstellung und Übersicht über die genauere Zusammenstellung der Aufgaben der Sportkreise im WLSB aus Anlass des „Welcome Days „ am 25. Mai 2003 in Schwäbisch Gmünd. Einige wenige Ergänzungen wurden vorgenommen  

Aufgaben des Sportkreises Ostalb

Inhaltliche und konzeptionelle Aufgaben:

überfachliche Aus- und Fortbildung

- z. B. Der Sportkreisseniorentag seit 2000
- in der Regel wird dieser Aufgabenbereich des Sportkreises über Seminare abgewickelt. Die Vereine werden zentral über die dem Sportkreis vorliegende Postanschrift und über die Medien informiert.

Unterstützung der Vereinsarbeit

Auch in diesem Aufgabengebiet veranstaltet der Sportkreis Seminare

Steuerfragen
Versicherungen
Verträge, Vereinsrecht
Ehrungen
EDV-Vereinsverwaltung
Erläuterung und Durchführung der Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit durch Sportjugenden
Vereinsberatung in allen denkbaren Fragen von überfachlicher Bedeutung (Finanzierungs- und Sanierungskonzepte, Veranstaltungsberatung, Sponsoringkonzepte,…)

Liegenschaften

•  Vereinssportstättenbau
•  Mitwirkung im Sinne von Beratung bei
•  Investitionsvorhaben
•  Erstellung von Sportanlagen
•  Stellungnahme gegenüber Kommunen und Verbänden

Durchführungsaufgaben:

Sportabzeichen

- Termine, Koordination, Verleihung, Ehrungen, Statistik, Prüfer-Info

Mitwirkung bei der Bestandserhebung

Ehrungsanträge

- Bearbeitung / Stellungnahme / Weiterleitung an WLSB

- Verleihung von Ehrungen

Landessportbundtag / Mitgliederversammlung

- Delegiertenwahl (Organisation und Durchführung)

- Beratung der Delegierten

- Antragstellung und Begründung

- Überwachung der Beschlüsse und Umsetzung

Kooperation "Schule und Verein"

- Beratung von Vereinen

- Stellungnahme / Entscheidung über Anträge

Sportkreisverwaltung:

- Turnusmäßige Sitzungen des Vorstands und der Ausschüsse des Sportkreises
- Vorbereitung und Durchführung des Sportkreistages

Finanzielle Förderung, z.B.:

- Fahrtkostenzuschüsse für die Beteiligung an überregionalen Meisterschaften
- Projekte der Jugendarbeit
- Jubiläen

Repräsentative Aufgaben

Vertretung des Landessportbundes und des Sportkreises:

bei besonderen Anlässen der Vereine und Fachverbände (Jubiläen, Ehrungen, Einweihungen, Kreistage, Bezirkstage, Gauturntage der Fachverbände und Sitzungen, Veranstaltungen der Stadtverbände Sport).

Regionale Sportpolitik

Einflussnahme im Sinne der Sportvereine und der Vertretung ihrer Interessen

-
Mitwirkung beim Wettbewerb „Raum für Talente und Patente“

Weitere Aufgaben, Aktivitäten, Aktionen und Projekte

Der Sportkreis führt eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten allein und/oder mit einer Vielzahl von Partnern, z.B. Kommune, Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung, Stadtverbände Sport u. v. m. durch:

Einzelbeispiele:

- Ausländerintegration
- Suchtprophylaxe – Kontakte und Einzefallproblemstellungen von Sportvereinen i. Z. mit dem Beauftragten für Suchtprophylaxe des Landkreises oder anderen Stellen
- Jugend und Gewalt
- Behindertensport, Sportlerehrung
- Beteiligung an Stadtfesten, Partnerschaftsprojekten
- Jugendbegegnungen- und Austausch
- Sportlerwahl, Sportlerball, Lady-Day des Sportabzeichens, Prominentensportabzeichen bis 2002
- Sporttreff Ostalb 2001 - 2003
- Sportjugendförderpreis in Zusammenarbeit mit der Ostalbstiftung der Kreissparkasse Ostalb
- und vieles mehr

Zusammengestellt im Mai 2003
Ergänzt und überarbeitet Im Februar 2004

Manfred Pawlita
Vorsitzender


nach oben