| Zuschüsse des Sportkreis Ostalb | ![]() |
| Fahrkosten und Verleih | |
(A): Jugendfreizeiten |
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Der Sportkreis Ostalb gewährt den in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereinen im WLSB im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten einen Zuschuss. Es werden nur solche Freizeiten bezuschusst, die einen sportlichen Bezug haben und der Erholung von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Bezuschussung durch den Sportkreis erfolgt unbeschadet der Inanspruchnahme anderer möglicher Zuschüsse aus Mitteln des Landesjugendplanes, des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden. 2. Voraussetzungen für die Zuschussgewährung Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der/die LeiterIn und die BetreuerInnen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen. Die Zuschüsse werden nur für Erholungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen und einer Höchstdauer von 14 Tagen für Kinder und Jugendliche aus Sportvereinen des Ostalbkreises gewährt. Teilnehmer dürfen zu Beginn des Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erholungsmaßnahmen unter 10 Teilnehmern werden nicht bezuschusst. Für je 10 angefangene Teilnehmer wird ein volljähriger Betreuer bezuschusst. Der Zuschuss des Sportkreises Ostalb, auf den kein Rechtsanspruch besteht, beträgt derzeit pro Teilnehmer/Betreuer und je Tag 0,55 Euro. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein schriftlicher Antrag für Jugendfreizeiten ( |
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| (B): Fahrtkosten zu Deutschen/ Süddeutschen Meisterschaften | nach oben |
Der Sportkreis Ostalb gewährt Fahrtkostenzuschuss zu Deutschen und Süddeutschen Meisterschaften an die in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereine im WLSB. Maßgeblich ist die kürzeste Entfernung vom Heimatort zum Wettkampfort. Bezuschusst werden nur die aktiven TeilnehmerInnen. BetreuerInnen werden nicht berücksichtigt. Nehmen mehrere TeilnehmerInnen an einer Meisterschaft teil, wird unterstellt, dass diese Fahrtgemeinschaften bilden, jeweils drei TeilnehmerInnen werden auf einen Pkw angerechnet. Der Zuschuss beträgt 2 Cent pro gefahrenen Kilometer. Der Zuschussantrag "Fahrtkosten" ( |
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| (C): Verleih von Zelt- und Küchenmaterial | |
Über die Sportkreisjugend kann für die Durchführung von Zeltlagern, Zelt- und Küchenmaterial ausgeliehen werden. Interessierte Vereine sollten sich rechtzeitig unmittelbar an: |
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Die Anschriften für die Einreichung der Anträge lauten: oder Finanzreferent Sportkreis Ostalb |
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Heuchlingen, im August 2005 |
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