Zuschüsse des Sportkreis Ostalb
 
Fahrkosten und Verleih
 

(A): Jugendfreizeiten

1. Allgemeines

Der Sportkreis Ostalb gewährt den in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereinen im WLSB im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten einen Zuschuss. Es werden nur solche Freizeiten bezuschusst, die einen sportlichen Bezug haben und der Erholung von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Bezuschussung durch den Sportkreis erfolgt unbeschadet der Inanspruchnahme anderer möglicher Zuschüsse aus Mitteln des Landesjugendplanes, des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden.

2. Voraussetzungen für die Zuschussgewährung

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der/die LeiterIn und die BetreuerInnen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen. Die Zuschüsse werden nur für Erholungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen und einer Höchstdauer von 14 Tagen für Kinder und Jugendliche aus Sportvereinen des Ostalbkreises gewährt. Teilnehmer dürfen zu Beginn des Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erholungsmaßnahmen unter 10 Teilnehmern werden nicht bezuschusst. Für je 10 angefangene Teilnehmer wird ein volljähriger Betreuer bezuschusst.

3. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss des Sportkreises Ostalb, auf den kein Rechtsanspruch besteht, beträgt derzeit pro Teilnehmer/Betreuer und je Tag 0,55 Euro.

4. Verfahren

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein schriftlicher Antrag für Jugendfreizeiten ( [40 KB] ), auf Auszahlung des Zuschusses bei der Sportkreisgeschäftsstelle oder beim Finanzreferenten einzureichen.

 
(B): Fahrtkosten zu Deutschen/ Süddeutschen Meisterschaften nach oben
 

Der Sportkreis Ostalb gewährt Fahrtkostenzuschuss zu Deutschen und Süddeutschen Meisterschaften an die in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereine im WLSB. Maßgeblich ist die kürzeste Entfernung vom Heimatort zum Wettkampfort. Bezuschusst werden nur die aktiven TeilnehmerInnen. BetreuerInnen werden nicht berücksichtigt. Nehmen mehrere TeilnehmerInnen an einer Meisterschaft teil, wird unterstellt, dass diese Fahrtgemeinschaften bilden, jeweils drei TeilnehmerInnen werden auf einen Pkw angerechnet. Der Zuschuss beträgt 2 Cent pro gefahrenen Kilometer. Der Zuschussantrag "Fahrtkosten" ( [40 KB] ) ist bei der Sportkreisgeschäftsstelle, oder beim Finanzreferenten schriftlich einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.

 
(C): Verleih von Zelt- und Küchenmaterial  
 

Über die Sportkreisjugend kann für die Durchführung von Zeltlagern, Zelt- und Küchenmaterial ausgeliehen werden. Interessierte Vereine sollten sich rechtzeitig unmittelbar an:

Manfred Brandl
Hohekreuzstr. 33
73434 Aalen
Tel: 07366/4522

 

Die Anschriften für die Einreichung der Anträge lauten:

Geschäftsstelle Sportkreis Ostalb
Schlossstrasse 34
73572 Heuchlingen
Tel. 07174/802080
Fax 07174/802081
E-mail: geschaeftsstelle@sportkreis-ostalb.de

oder

Finanzreferent Sportkreis Ostalb
Herrn Gunnar John
Philipp-Funk-Str. 81
73433 Aalen

 

Heuchlingen, im August 2005

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